Hinweise zum Einreichen und Anfertigen von Abschlussarbeiten
Bei Abgabe der Bachelor-/ Masterarbeit ist folgendes zu beachten:
- Einreichen von 2 gebundenen Exemplaren und 1 elektronischen Version (als .pdf, kann per Mail gesendet werden) im Studienbüro und Prüfungsamt der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik (keine Ringbindung), nicht beim Lehrstuhl
- letzte Seite: Eidesstattliche Versicherung gemäß Formvorschriften (Beispiel in "Wichtige Hinweise", inhaltlich muss diese so übereinstimmen)
- Anfertigung des Deckblattes gemäß Formvorschriften (falls Sie vom betreuenden Lehrstuhl keine Vorlage für die Arbeit erhalten, finden Sie folgend ein Beispiel)
- Abgabe kann persönlich oder per Post erfolgen, bei der Abgabe per Post zählt das Datum des Poststempels als Abgabedatum
Hinweise zur Verfahrensweise zur Studienarbeit
- Die Anmeldung zur Studienarbeit kann jederzeit erfolgen. Regelprüfungstermin bleibt das 3. Master-Semester.
- Anmeldung per Antrag auf Zulassung zur Studienarbeit (als Download hier) beim Lehrstuhl.
- Lehrstuhl trägt das Thema, den Betreuer und den Starttermin der Studienarbeit auf dem Antrag ein.
- Der Lehrstuhl sendet das Formblatt an das Studienbüro und Prüfungsamt der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik.
- Ab Starttermin laufen 20 Wochen Bearbeitungszeit. Der Abgabetermin wird im Online-Portal vermerkt.
- Es kann einmalig eine Verlängerung um maximal 4 Wochen vom Studierenden beantragt werden. Der Antrag ist an den Lehrstuhl zu richten. (als Download hier)
- Der Lehrstuhl entscheidet über die Verlängerung und meldet diese durch Übersendung des Antragsformulars an das Studienbüro und Prüfungsamt der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik.
- Einreichen 1 gebundener Arbeit im Studienbüro und Prüfungsamt. Der Eingang wird vermerkt. Die Arbeit wird anschließend an den Lehrstuhl übersandt.
- Der Lehrstuhl meldet die Note an das Studienbüro und Prüfungsamt der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik.