Praktikantenamt

Herr Dr.-Ing. Andreas Wolter

Postanschrift:
Universität Rostock
Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik
Praktikantenamt
Herr Dr.-Ing. Andreas Wolter
18051 Rostock

Tel.: +49(0)381 498 9320

E-Mail: prakt-amt.msfuni-rostockde

 

Besuchs- und Sprechzeiten:
Mi 12:30 - 15:00 Uhr
Weitere Termine nach vorheriger Vereinbarung

Standort:
Universität Rostock
Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik
Albert-Einstein-Straße 2
18059 Rostock
Statikgebäude
1.OG, Raum 112
 

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Allgemeines zu den Industriepraktika
  • In den drei Bachelorstudiengängen BSc Maschinenbau, BSc Biomedizinische Technik und BSc Wirtschaftsingenieurwesen
    sind ein Industriegrundpraktikum (als Zulassungsvoraussetzung) und ein Industriefachpraktikum (als Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodul) enthalten.
    Unten stehende Erläuterungen beziehen sich auf diese drei Studiengänge. 

Hinweis: Im Studiengang BSc Mechatronik besteht keine Pflicht  ein Industriepraktikum zu absolvieren.  [siehe SPSO BSc Mechatronik vom 23.7.19:  §3(4)]: "Den Studierenden wird ein freiwilliges Industriepraktikum empfohlen,  um berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, zu erlernen."

Relevante Ordnungen

Die Grundsätze zur Durchführung und Anerkennung der Praktika basieren auf den geltenden‚ Studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen (SPSO) und werden in den zugehörigen Praktikumsordnungen (PraO) konkretisiert, bitte beachten Sie die Unterschiede zwischen verschiedenen Immatrikulationsjahren.  

Die relevante SPSO und PraO finden Sie auf den Seiten der Fakultät unter: 

Hinweis: Im Studiengang BSc Mechatronik besteht keine Pflicht  ein Industriepraktikum zu absolvieren.  [siehe SPSO BSc Mechatronik vom 23.7.19:  §3(4)]: "Den Studierenden wird ein freiwilliges Industriepraktikum empfohlen,  um berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, zu erlernen."

Zielstellungen und Inhalte der Praktika

Vorpraktikum oder Industriegrundpraktikum [IGP] 

  • Die (künftigen) Studierenden sollen im IGP die grundlegenden Techniken der Herstellung und Verarbeitung von Roh-, Halb- und Fertigfabrikaten des Maschinenbaus sowie der funktionsgerechten Montage von Baugruppen in der industriellen Fertigung kennen lernen, mit Werkstoffen in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit vertraut werden und einen Überblick über Fertigungseinrichtungen und - verfahren erlangen.
  • Das IGP kann als Vorpraktikum vor dem Studium oder soll bis zum Ende des 2. Fachsemesters absolviert werden.
  • Die geforderte Mindestdauer beträgt 40 Vollzeitarbeitstage bzw. bei Teilzeittätigkeit mindestens 320 Arbeitsstunden.
  • Die fachliche Gliederung sowie die Bedingungen für die Anerkennung des IGP sind in § 4 der PraO beschrieben.

Industriefachpraktikum [IFP]

  • Studierende sollen hierbei einerseits Betriebstechnische Erfahrungen in der Herstellung und im Betrieb von Produkten und Anlagen des Maschinenbaus und der Verfahrenstechnik sowie andererseits Ingenieurtechnische Erfahrungen in den Aufgabenfeldern und Tätigkeitsbereichen von Ingenieurinnen und Ingenieuren des Maschinenbaus beziehungsweise der Biomedizinischen Technik sammeln.
  • Das IFP soll aufgrund des qualifizierten ingenieurtechnischen Tätigkeitscharakters  bevorzugt zwischen 4. und 6. Semester absolviert werden.
  • Das absolvierte IFP  wird mit 9 LP bewertetet und ist Voraussetzung für den  Bachelorabschluss.
  • Bis 2021 betrug die geforderte Mindestdauer des IFP in allen drei Studiengängen 40 Arbeitstage Vollzeit bzw. 320 h bei Teilzeittätigkeit.
  • Seit SS 2021 gibt es für Studierende im Studiengang Maschinenbau die Möglichkeit, nach einer neuen Prüfungsordnung,  entweder ein 30tägiges  Industriefachpraktikum (entspr. 240 h Teilzeit) oder eine Projektarbeit innerhalb der Universität Rostock durchzuführen.  
  • Die Fachliche Gliederung des IFP  ist in § 5 PraO beschrieben
Anrechnung von Ersatzleistungen

Berufsausbildungen, berufspraktische Zeiten, Werkstudententätigkeiten, Ausbildungs- und Dienstzeiten der Bundeswehr, FSJ-Zeiten u.a.m. können als Ersatzleistungen ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern keine Unterschiede zu den im Rahmen des jeweiligen Praktikums zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. 
Einzelheiten zur Anerkennung regelt § 9 der Praktikumsordnung.

Tipps zur Suche und Bewerbung um eine Praktikantenstelle (§7 Praktikums Ordnung (PraO))
  • Zu den ersten Herausforderungen des Praktikums gehört für die Studierenden die eigenständige Suche und Bewerbung bei Firmen um geeignete Praktikanten­stellen, d. h. die Universität vermittelt keine Praktikantenstellen!
  • Bei Fragen zur geeigneten Bewerbungsstrategie oder der Eignung einer Praktikumsstelle besteht die Möglichkeit der Konsultation des Praktikumsbeauftragten der Fakultät.
  • Studierende, welche ein Praktikum zu absolvieren haben, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
  1. Machen Sie sich mit den Regelungen der Praktikumsordnung vertraut.
  2. Für die Suche nach Praktikumsplätzen haben Sie verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise Jobbörsen oder auch Initiativbewerbungen bei Unternehmen.
  3. Sollten Zweifel an der Eignung der Praktikumsstelle bestehen, haben Studierende die Möglichkeit, eine schriftlich Prüfung der Eignung beim Praktikumsbeauftragten zu beantragen.   

Für alle Fragen zum Industriepraktikum steht das Praktikantenamt der Fakultät zur Verfügung.